Anwaltliche Tätigkeitsfelder

Unsere Kanzlei deckt ein breites Spektrum an Rechtsgebieten ab, auch über die im Folgenden beispielhaft dargestellten Tätigkeitsfelder hinaus. Fragen Sie uns einfach, ob wir auch bei Ihrer Rechtsfrage behilflich sein können. 

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse in Ehen, Lebensgemeinschaften und Familien. 

  • Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Scheidung
  • Sorgerecht, Umgangsrecht
  • Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt
  • Güterrecht (Gütertrennung, Güter- und Zugewinngemeinschaft)
  • eingetragene Lebenspartnerschaften
  • Versorgungsausgleich

Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelte die Rechte und Pflichten der an einem Arbeitsverhältnis Beteiligten, also Arbeitnehmern und Arbeitgebern. 

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen Aufhebungsverträgen und Zeugnissen
  • Gerichtliche Vertretung, z.B. bei Kündigungsschutzklagen
  • Befristungen, Eingruppierungen
  • Entgeltfortzahlung, Urlaub, Elternzeit

Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit arbeitsrechtlichen Koalitionen und den Rechtsverhältnissen dieser.

  • Betriebsräte, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände
  • Tarifverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Betriebsverfassung

Erbrecht

Das Erbrecht regelt im Wesentlichen den Übergang des Vermögens einer Personen bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen. 

  • Testamentsgestaltung, Erbverträge
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Ausschlagung, Annahme, Anfechtung der Erbschaft
  • Ansprüche gegen Erbschaftsbesitzer
  • Ansprüche aus Vermächtnissen
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • gerichtliche und außergerichtliche Erbauseinandersetzungen

Grundstücks-, Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht

  • Grundstücks- und Immobilienerwerb und Verkauf
  • Prüfung, Erstellung und Änderung von Kaufverträgen
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Wohnungseigentumsgemeinschaften 
  • Zwangsversteigerung

Werkvertragsrecht / Baurecht / VOB

Das private Baurecht beinhaltet die rechtlichen Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten, insb. also Auftraggebern, Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmen.  

  • Werkvertragsgestaltung
  • Baumängel
  • vorprozessuale Aufklärung und Beweissicherung
  • außergerichtlichte Streitbeilegung, Prozessführung
  • AGB / VOB
  • Haftung von Unternehmern, Architekten und Ingenieuren wegen Mängeln

Anwaltshaftung / Architektenhaftung 

Unter Anwalts- bzw. Architektenhaftung versteht man die Haftung des Anwalts bzw. Architekten gegenüber den eigenen Auftraggebern oder Dritten. Grundlage der Haftung ist insb. der zwischen den beiden Parteien geschlossene Vertrag. Aus diesem Vertragsverhältnis ergeben sich Pflichten, welche der Rechtsanwalt oder Architekt zu erfüllen hat. Kommt es zu Pflichtverletzung, so kann hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen. 

  • Fristversäumnisse 
  • Nichterfüllung von Aufklärungspflichten
  • Planungsfehler
  • Fehler in der Bauaufsicht

Mietrecht

Das Mietrecht regelt Fragen betreffend die Gestaltung von Wohnraummietverhältnissen und gewerblichen Mietverhältnissen.

  • Prüfung, Erstellung und Änderung von Mietverträgen
  • Mängeleinreden und Mietminderung
  • Mieterhöhungen 
  • Fristlose und ordentliche Kündigung
  • Vertretung bei Räumungsklagen und Räumungen
  • Zwangsvollstreckung

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht beinhaltet alle rechtlichen Aspekte rund um den Straßenverkehr. Wir unterstützen Sie herbei unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Schadensregulierung von Unfällen im Straßenverkehr
  • Geltendmachung von Schadensersatz - und Schmerzensgeld
  • Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren
  • Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Fahrerlaubnis
  • Versicherungsrecht

Internetrecht

Das Internetrecht beinhaltet Fragestellungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets als auch Veröffentlichungen in diesem. 

  • Urheberrecht
  • Abmahnungen wegen Tauschbörsennutzung
  • Forderungen von Telekommunikationsunternehmen
  • E-Commerce

Strafrecht

Im Strafrecht vertreten wir Sie, wenn Sie eines strafrechtlichen Vergehens oder Verbrechens beschuldigt werden, beispielsweise:

  • Diebstahl
  • Körperverletzung
  • Alkohol am Steuer
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Weiterhin beraten wir Sie, wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind. Hier stellt sich beispielsweise die Frage, ob ein Strafantrag oder ein Antrag auf Zulassung als Nebenkläger zu stellen ist. Häufig schließt sich ein Zivilverfahren an, in welchem Sie Schadensersatz oder Schmerzensgeld erhalten.